LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

Planung von Wohn- & Betriebsgebäuden

Umbau und Sanierungen

Erweiterung & Ausbau bestehender Gebäude

Nutzungsänderungen

Teilungserklärungen

Erstellung von Wohn- & Nutzflächenberechnungen

Verhandlungen mit Ämtern & Behörden

Leistungen nach HOAI

Mein Leistungsumfang umfasst alle Leistungsphasen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Beratung des Leistungs- und Untersuchungsbedarfes. Klärung der Aufgabenstellung. Prüfung des Kostenrahmens. Formulierung der Entscheidungshilfe.

Leistungsphase 2: Vorplanung

Planungskonzept mit groben Skizzen, Kontaktaufnahme mit der Baubehörde zur Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit, Erstellung einer Kostenschätzung.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Ausarbeitung eines Entwurfes nach Klärung der Genehmigungsfähigkeit und auf der Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Weiterbearbeitung der Entwurfsplanung bis zur Erstellung der Pläne zur Baueingabe bei der Baurechtsbehörde. Einschl. der zur baurechtlichen Beurteilung notwendigen Bauantragsunterlagen. Technische Planungen werden gesondert durch Fachingenieure erstellt.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Weiterbeitung der Genehmigungsplanung zu Ausführungsplanungen für die Baustelle. Technische Planungen wie z.B. Elektrofachplaung, Heizung-Sanitär-Lüftungsplanungen sind gesondert durch Fachingenieure zu erstellen.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Ermittlung der benötigten Mengen/Leistungen und Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen zur Einholung von Angeboten.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Koordinierung der Vergaben und Einholung von Angeboten Nach Einholung der Angebote erfolgt die Prüfung der Angebot und danach die Vergabe in Rücksprache mit dem Auftraggeber nach Vergabevorschlägen. Erstellung der Vertragsunterlagen

Leistungsphase 8: Objekt-/Bauüberwachung und Dokumentation

Bauleitung. Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften bis zur Bauabnahme. Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung

Fachliche Betreuung nach Baufertigstellung. Unterstützung bzw. Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den am Bau beteiligten Firmen von bis zu 5 Jahren nach Fertigstellung bzw. Abnahme der am Bau erbrachten Leistungen.

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